Hinweis zum Batteriegesetz und Elektrogesetz

Gesetzlicher Hinweis gemäß Batterieverordnung
Rückgabe von Batterien gemäß § 17 Batteriegesetz, Elektrogeräte-Entsorgung und Verpackungsverordnung


 
Jeder Verbraucher ist nach dem Batteriegesetz gesetzlich zur Rückgabe aller ge- und verbrauchten Batterien bzw. Akkus verpflichtet. Eine Entsorgung über den Hausmüll ist verboten. Verbrauchte Batterien und Akkus gehören nicht in den Hausmüll. Alte Batterien und Akkus können unentgeltlich bei den öffentlichen Sammelstellen der Gemeinde und überall dort abgegeben werden, wo Batterien und Akkus der betreffenden Art verkauft werden. Falls Sie Batterien und Akkus bei uns erworben haben, können Sie diese an uns zurücksenden, an Raucher Tempel Breitkopf-Wydra GbR, zur Entsorgung (gesetzliche Rücknahmepflicht). Mit welchen Symbolen schadstoffhaltige Batterien bzw. Akkus gekennzeichnet sind, entnehmen Sie bitte der untenstehenden Abbildung.

Im folgenden bedeuten die Mülltonnen

1.) enthalten Cadmium

2.) enthalten Quecksilber

3.) enthalten Blei

 

 


  

Angeschaut